Wie bleibt der Zahnersatz finanzierbar?
Seit dem 1. Januar 2005 hat sich die Erstattungspraxis der Gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz geändert: Bisher wurde ein prozentualer Anteil der tatsächlich angefallenen Kosten erstattet. Jetzt werden nur noch "befundbezogene Festzuschüsse" gezahlt. Diese beziehen sich nicht auf die tatsächlich anfallenden Kosten, sondern auf die sogenannte Regelversorgung, die bundeseinheitlich festgelegt wurde. Der Festzuschuss beträgt grundsätzlich 50 Prozent der Regelversorgung (z.B. Krone ohne Verblendung). Wer durch ein Bonusheft regelmäßige Vorsorge über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren nachweisen kann, erhält einen Festzuschuss in Höhe von 60 Prozent der Regelversorgung. Nach weiteren fünf Jahren erhöht sich der Bonus auf 65 Prozent.
Zahnersatz ist seit Januar 2005 frei wählbar
Statt der Regelversorgung kann der Versicherte jetzt eine gleichartige (z.B. Verblendung von Kronen) oder andersartige (z.B. Implantat statt einer Brückenversorgung) Versorgung wählen. Er erhält auch dann den ermittelten Festzuschuss für die Regelversorgung. Bei allen Versicherten wird - unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen - bei gleichem Befund der gleiche Festzuschuss gezahlt. Das bedeutet, je höherwertiger die vorgesehene Form der Zahnversorgung ist, umso größer sind auch die verbleibenden Eigenbeteiligungen. Damit sind die entstehenden Kosten heute für viele gesetzlich Versicherte nicht mehr tragbar.
Kosten für Zahnersatz nur durch Zusatzversicherung finanzierbar
Eine aktuelle Studie der AOK-Bayern belegt, dass gesetzlich Versicherte heute für Zahnersatz knapp zwei Drittel mehr bezahlen als noch vor einem Jahr. Mussten im Jahre 2004 im Schnitt noch 498 Euro für Zahnersatz selbst finanziert werden, sind es in diesem Jahr bereits 823 Euro. Gesetzlich Versicherte müssen aufgrund der neuen Gesetzeslage zukünftig mit erheblich höheren Kosten für Zahnersatz rechnen. Diese Belastungen sind für die meisten Versicherten nur durch eine Zusatzversicherung zu finanzieren. Wer einen cleveren Ergänzungsschutz, wie den neuen Gothaer Zahnzusatzversicherung wählt, erhält nicht nur 100 Prozent Kostenerstattung im Bereich der Regelversorgung, sondern auch bis zu 80 Prozent für höherwertigen Zahnersatz.
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